AGB’S KURSE
1. An-/Abmeldung
Es können Einzelplätze und ganze Tage für Gruppen gebucht werden. Bei Interesse an einem Datum ist die Verfügbarkeit mit dem Büro von MAMMOLITI VERTICAL SAFETY AND SECURITY WORKS abzuklären (telefonisch oder per Mail). Die Interessenten erhalten dann per Mail die Anmeldeunterlagen. Für die definitive Reservation haben sich die Kursteilnehmer/-innen oder deren Arbeitgeber per Mail mit einer schriftlich ausgefüllten Teilnehmerliste anzumelden. Mit der Anmeldung anerkennen die Kursteilnehmer/-innen und deren Arbeitgeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen von MAMMOLITI VERTICAL SAFETY AND SECURITY WORKS. Die Anmeldung ist verbindlich, ein Rücktritt kann unter den in Punkt 5 genannten Bedingungen und mit den jeweiligen finanziellen Verlusten erfolgen. Die provisorische Terminplanung der Kurse ist auf der Homepage ersichtlich. Ein Kurstermin gilt erst als definitiv, wenn die Kursteilnehmer/-innen oder deren Arbeitgeber von MAMMOLITI VERTICAL SAFETY AND SECURITY WORKS eine schriftiche Bestätigung erhalten haben. Kann ein Kurs infolge höherer Gewalt (auch Unfall oder Krankheit der Kursleitung) nicht stattfinden, werden die Kurskosten vollumfänglich zurückerstattet. Gegenüber MAMMOLITI VERTICAL SAFETY AND SECURITY WORKS können keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden.
2. Eignung
Die Kursteilnahme bedingt körperliche und psychische Gesundheit, sowie das einwandfreie Verständnis der jeweiligen Kurssprache. Die Verantwortung dafür liegt bei der anmeldenden Partei. Das Mindestalter für Arbeiten mit Absturzsicherung (Arbeiten mit besonderen Gefahren) beträgt 18 Jahre. Sind die Kursteilnehmer jünger als 18 Jahre, so liegt es in der Verantwortung der anmeldenden Partei, bei der SUVA eine Sondergenehmigung einzuholen. Die Kurse werden grundsätzlich in Deutsch durchgeführt. Die Kursunterlagen sind in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch und Portugiesisch erhältlich. Auf Nachfrage können auch Kurse in diesen Sprachen organisiert werden. Sind die Durchführung des Kurses oder das Wohl anderer Personen durch das Verhalten oder den Zustand eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin gefährdet, liegt es im Ermessen des Kursleiters, diesen Teilnehmer vom Kurs auszuschliessen. In diesem Fall besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes oder auf die Ausstellung eines Zertifikats.
3. Durchführung der Kurse
Die Kurse werden in den Lokalitäten der jeweiligen Firma durchgeführt. Nach Absprache können gegen einen Aufpreis und nach individueller Abklärung auch Kurse an anderen Standorten angeboten werden. - Die Teilnehmerzahl pro Kurs beträgt mindestens 4 und maximal 8 Teilnehmer/-Innen. Um optimal vom Kurs profitieren zu können, werden die Teilnehmer/-innen ermutigt, ihre eigene PSAgA-Ausrüstung an den Kurs mitzubringen. Am Kurs werden keine Materialkontrollen durchgeführt. - Die Kurse bestehen aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Die Inhalte werden soweit möglich den Bedürfnissen der Teilnehmer/-innen angepasst.
4. Kosten/Bezahlung
Die Kurskosten betragen ab Januar 2020 CHF 300.- pro Person bis 6 Teilnehmer. Sieben Teilnehmer CHF 1950.-, Acht Teilnehmer kompletter Kurs CHF 2100.-. Die Kurskosten beinhalten die Kursgebühren, die Ausstellung der Zertifikate und die Materialmiete. Die Kursrechnung ist innert 30 Tagen zu begleichen. Wir behalten uns das Recht vor, in einzelnen Fällen Vorauszahlung zu verlangen. In diesem Fall muss das Kursgeld spätestens zwei Tage vor Kursbeginn auf unserem Konto eingehen.
5. Abmeldung / Nichterscheinen / Verspätung
Teilnehmer/-innen oder deren Arbeitgeber können die Anmeldung bis spätestens 15 Tage vor dem Kurs schriftlich und kostenlos zurückziehen. Ein Rücktritt nach Ablauf dieser Frist ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich. Als triftige Gründe gelten: - Krankheit oder Unfall mit Arztzeugnis - schwere Erkrankung, Unfall oder Todesfall in der Familie (nur mit ärztlicher resp. amtlicher Bescheinigung) Kandidaten / Kanditatinnen, die aus triftigen Gründen vom Kurs zurücktreten, wird der Kurstermin kostenlos verschoben oder unter Verrechnung einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 die eingezahlte Kursgebühr zurückerstattet. Erfolgt die Abmeldung später als 15 Tage vor dem Kurs, und können keine triftigen Gründe geltend gemacht werden, so gilt: - Abmeldung zwischen dem 15. bis 08. Tag vor Kursbeginn: 50% der Kurskosten werden verrechnet - Abmeldung zwischen dem 07. bis 0. Tag vor Kursbeginn: 100% der Kurskosten werden verrechnet. Bei Nichterscheinen am Kurstag ohne Nennung triftiger Gründe werden 100% der Kurskosten verrechnet. Bei verspätetem Erscheinen am Kurstag (mehr als 30 Min) besteht kein Anspruch mehr, am Kurs teilzunehmen. Die Kosten werden trotzdem verrechnet.
6. Zertifikate
Nach dem erfolgreichen Besuch eines Kurses wird durch MAMMOLITI VERTICAL SAFETY AND SECURITY WORKS persönliches Zertifikat ausgestellt. Die Zertifikate 2 Jahre Gültig. Für die Ausstellung der Zertifikate müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - die gesamten Kurskosten wurden beglichen - der Teilnehmer / die Teilnehmerin war während der gesamten Kursdauer anwesend - der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat den Kursinhalt verstanden. Es liegt im Ermessen des Trainers, das Zertifikat zu verweigern, falls er einen Teilnehmer / eine TeilnehmerIn als nicht kompetent genug einschätzt, um mit Individualschutz zu arbeiten. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes oder auf die Ausstellung eines Zertifikats besteht nicht.
7. Versicherung
Versicherung ist Sache der Teilnehmer/-innen, resp. deren Arbeitgebern
8. Datenschutz
Die persönlichen Angaben der Kursteilnehmer/-innen werden nur für interne, kursbezogene Zwecke gespeichert und werden nicht an Dritte weitergegeben.
9. Gerichtsstand
Maloja.
AGB’S
Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW
1.0 Allgemein
Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde und der Firma Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW.
1.1
Die AVRB gelten für Buchungen aller Kanäle, die die Firma Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW betreibt, soweit diese eine von Entechtours/ Africa Overland Tours
& Mammoliti VSSW geplante Pauschalreise für Endkonsumenten (Buchung eines vorkonfigurierten Reisearrangements).
2.0 Vertrag
Die von Entechtours/ Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW zustande.
2.1
Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und Entechtours/ Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW zustande. Als Vertragspartner von Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW haftet der Kunde für sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich.
2.2
Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. Entechtour/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar.
2.3
Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich.
3.0 Leistungen
Der Leistungsumfang bestimmt sich grundsätzlich nach den von Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten). Bei unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignissen bzw. höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen, ist der Leistungsumfang von Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW eingeschränkt bzw. reduziert. In den vorgenannten Fällen sind die Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW nicht verbindlich. Der Kunde hat bei eingeschränkter bzw. reduzierter Leistungserbringung im Falle eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (höhere Gewalt) keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Weitergehender Schadenersatz wird abgelehnt. Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW.
3.1
Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hotel/Bed and Breakfest/Appartement Einrichtung (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenzräume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt.
4.0 Preise
Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffentlichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft und für maximal 6 Reiseteilnehmer. Ab 7 Personen können die Preise variieren. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zuschlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen, etc.)
4.1
Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW das Recht vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei:
- Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
- Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
- Rechnungs- und Publikationsfehler
4.2
Preiserhöhungen können bis spätestens 25 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden.
4.3
Eine Anzahlung von 50% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 50 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig:
- Vertragsschluss weniger als 50 Tage vor dem geplanten Reisebeginn
- Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen)
- Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen
- Weitere Angebote die sofort reserviert werden müssen
4.4
Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage. Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verweigern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 5.0 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt.
5.0 Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfolgenden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW.
5.1
Der Kunde hat Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbeitungsgebühr zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Anbieter bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW und sind vor diesem Hintergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
5.2
Der Kunde hat eine pauschalisierte Annullierungs-und Bearbeitungsgebühr gemäss Ziff. 5.1 zu bezahlen, sofern im Buchungs- oder Reisezeitpunkt die erforderlichen gesundheitspolizeilichen Formalitäten des Reiseziellandes (z.B. Impfung, Covid-19- Impfung, PCR-Test etc.) allgemein bekannt sind, der Kunde jedoch die Gesundheitsformalitäten aus persönlichen Gründen nicht erfüllt und deshalb von der Reise zurücktritt. Der Kunde bezahlt eine pauschalisierte Annullierungs-und Bearbeitungsgebühr gemäss Ziff. 5.1, sofern im Buchungs- oder Reisezeitpunkt eine vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit zwingende Quarantänepflicht für nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen (Covid-19 Virus) nach Rückreise aus bestimmten Zielgebieten besteht und der Kunde die Gesundheitsformalitäten aus persönlichen Gründen nicht erfüllt und deshalb von der Reise zurücktritt.
5.3
Der Kunde hat eine pauschalisierte Annullierungs- und Bearbeitungsgebühr gemäss Ziff. 5.1 zu bezahlen, sofern das EDA und/oder das BAG beim Buchungszeitpunkt ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion abgeraten hat und der Kunde trotz entsprechender Information von Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW die Reise bucht und vor Reisebeginn zurücktritt. In diesem Fall wird jede Gewährleistung von Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW ausgeschlossen. Der Kunde anerkennt, dass der Abschluss des Reisevertrages in diesem Fall in seiner alleinigen Risikosphäre liegt.
5.4
Vorbehalten von Ziff. 5.1 bleiben die folgenden Fälle:
- Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen.
- Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsgebühren, allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW nachweislich erbrachten Aufwendungen zu bezahlen.
- Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsgebühren, sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten.
5.5
Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.
5.6
Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 150.- pro Person, maximal aber Fr. 300.- pro Auftrag (gestützt auf das Auftragsverhältnis) an.
6.0 Rücktritt Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW
Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.
6.1
Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Erfolgt die Kündigung des Vertrages vor Reiseantritt, wird dem Kunden der volle Reisepreis zurückerstattet, wobei die von Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Schadenersatz ist ausgeschlossen.
6.2
Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW unzumutbar, so ist Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren sowie die pauschalisierten Annullierungsgebühren zu bezahlen.
7.0 Umbuchen
Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünsche des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern Entechtours/Africa Overland Touirs & Mammoliti VSSW auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vornimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 200.- pro Person, maximal aber Fr. 400.- pro Auftrag an.
7.1
Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW schriftlich bestätigt wurde.
7.2
Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Safaritour) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch genommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers an Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden.
7.3
Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW behält sich das Recht vor, ihre Leistungsangebote jederzeit zu ändern (Änderungsvorbehalt). Die Reisveranstalterin ist insbesondere berechtigt, die publizierten Leistungsangebote (Hotel, Airline, Reiseroute, Preisangaben) in ihren Katalogen, Internet etc. jederzeit einseitig zu ändern.
7.4
Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen.
7.5
Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW zu nachträglichen Preiserhöhungen.
8.0 Mitwirkung des Kunden
Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten:
- Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Reisepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen).
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vor gegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reise-preis nicht zurückerstattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen.
- Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenenfalls von der Reise abzusehen.
8.1
Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt Entechtours/Africa Overland Tours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW keine Haftung. Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln entfallen.
9.0 Beanstandung
Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestätigung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
9.1
Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung innert 30 Tagen seit Reiseende bei Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu.
10.0 Haftung
Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt.
Haftung ist Sache des Teilnehmers.
10.1
Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf:
- Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sanktionen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leistungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen, Epidemien und Pandemien und damit verbundene behördlichen Massnahmen) Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages.
11.0 Datenschutz
Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die folgenden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet:
Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, FrequentFlyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifische Informationen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie andere Informationen, die der Kunde Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Daten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen beschafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbringung bearbeitet. Sie können durch Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW oder die mit Entechtours /Africa Overland Tours& Mammoliti VSSW verbundenen Unternehmen auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von Informationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW wenden. Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhängende Datenbearbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind. Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu.
11.1
Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder Unternehmen, die mit Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW wirtschaftlich verbunden sind weitergeleitet. Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW hält sich an die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen. Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu.
11.2
Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte „Passenger Name Record (PNR)“ Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, vollständige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Buchung/ Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, FrequentFlyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde Entechtours & Mammoliti VSSW bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu übermitteln.
12.0 Rechtliches
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Entechtours/Africa Overland Tours & Mammoliti VSSW ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
12.1
Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Maloja.
Unterschrift des Kunden
Datum/Ort/Unterschrift
Mit der Unterschrift bestätigt der Kunde die AGB´s des Reiseveranstalter Entechtours / Africa Overland Tours & MAMMOLITI VSSW
AGB's Versand per Post
Der Versand von Paketen erfolgt per Post sofern Das Packet die Gewichtslimite nicht übersteigt.
Der Versand per A-Post beträgt 9.- CHF /-2Kg
Der Versand per B-Post beträgt 7.- CHF /-2Kg